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1 B 649/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-10, 1 B 649/20
1 B 649/20Verwaltungsgericht10.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-10
Aktenzeichen: 1 B 649/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0910.1B649.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.
Der Streitwert wird sowohl für das Beschwerdeverfahren als auch – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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