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13 B 1422/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-23, 13 B 1422/20
13 B 1422/20Verwaltungsgericht23.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 13 B 1422/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0923.13B1422.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten dieses hinsichtlich der Ziffer 8 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 19. September 2020 übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 21. September 2020 zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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