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13 E 678/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-24, 13 E 678/20
13 E 678/20Verwaltungsgericht24.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-24
Aktenzeichen: 13 E 678/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0924.13E678.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. Juli 2020 geändert und der Antrag der Klägerin, die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens.
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