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15 A 4306/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-09-25, 15 A 4306/19
15 A 4306/19Verwaltungsgericht25.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-25
Aktenzeichen: 15 A 4306/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0925.15A4306.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsver-fahrens als Gesamtschuldner.
Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Beschlusses jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 15.000,- Euro festgesetzt.
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