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6 B 1070/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-07, 6 B 1070/20
6 B 1070/20Verwaltungsgericht07.10.2020
Erfolgreiche Beschwerde des Antragsgegners in einem Eilverfahren, in dem ein Ruhestandsbeamter die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Untersagung einer Beiratstätigkeit begehrt.
Entscheidungsdatum: 2020-10-07
Aktenzeichen: 6 B 1070/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1007.6B1070.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §41 Satz 2; LBG NRW §52 Abs. 5 Satz 2; VwGO §80 Abs. 3, 5
Erfolgreiche Beschwerde des Antragsgegners in einem Eilverfahren, in dem ein Ruhestandsbeamter die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen die Untersagung einer Beiratstätigkeit begehrt.
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers vom 14. Februar 2020 (19 K 785/20) wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.
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