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18 E 809/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-10-26, 18 E 809/20
18 E 809/20Verwaltungsgericht26.10.2020
1. Zum Begriff der Streitigkeit i. S. v. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO. 2. Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung.
Entscheidungsdatum: 2020-10-26
Aktenzeichen: 18 E 809/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1026.18E809.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Normen: VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 13 Abs. 2; GVG § 17a Abs. 2 Satz 1
Zum Begriff der Streitigkeit i. S. v. § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO.
Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren auf Erlass einer Durchsuchungsanordnung.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die (weitere) Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.
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