Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
20 B 1111/20.PVB•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-09, 20 B 1111/20.PVB
20 B 1111/20.PVBVerwaltungsgericht09.11.2020
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO das richtige Rechtsmittel gegen die ohne Durchführung einer mündlichen Anhörung erfolgte Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Entscheidungsdatum: 2020-11-09
Aktenzeichen: 20 B 1111/20.PVB
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1109.20B1111.20PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Normen: ArbGG § 85 Abs. 2; BPersVG § 83 Abs. 2; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren ist die sofortige Beschwerde nach § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO das richtige Rechtsmittel gegen die ohne Durchführung einer mündlichen Anhörung erfolgte Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.