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4 E 858/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-24, 4 E 858/20
4 E 858/20Verwaltungsgericht24.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-24
Aktenzeichen: 4 E 858/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1124.4E858.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde der Kläger wird der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 16.10.2020 geändert. Der Streitwert des Verfahrens 9 K 2653/19 (VG Aachen) wird auf 5.584,59 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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