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4 A 3213/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-11-30, 4 A 3213/20
4 A 3213/20Verwaltungsgericht30.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-30
Aktenzeichen: 4 A 3213/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1130.4A3213.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seinen Antrag auf Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 6.11.2020 ‒ 4 A 3613/19 ‒ wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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