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2 B 1138/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-16, 2 B 1138/20
2 B 1138/20Verwaltungsgericht16.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-16
Aktenzeichen: 2 B 1138/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1216.2B1138.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner; eventuelle außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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