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4 E 700/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-12-23, 4 E 700/20
4 E 700/20Verwaltungsgericht23.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-23
Aktenzeichen: 4 E 700/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:1223.4E700.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Feststellung der Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs und die Verweisung des Rechtstreits an das Amtsgericht Münster durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 13.8.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.
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