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6 B 1769/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-11, 6 B 1769/20
6 B 1769/20Verwaltungsgericht11.02.2021
Erfolgloser Antrag eines Kreisoberverwaltungsrats auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, seine Umsetzung rückgängig zu machen, hilfsweise ihn amtsangemessen zu beschäftigen
Entscheidungsdatum: 2021-02-11
Aktenzeichen: 6 B 1769/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0211.6B1769.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolgloser Antrag eines Kreisoberverwaltungsrats auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, seine Umsetzung rückgängig zu machen, hilfsweise ihn amtsangemessen zu beschäftigen
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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