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6 B 1952/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-02-17, 6 B 1952/20
6 B 1952/20Verwaltungsgericht17.02.2021
Erfolglose Beschwerde eines Brandoberinspektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn begehrt, ihn zum B IV-Lehrgang („Ausbildung gemäß VAP2.1-Feu“) anzumelden.
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: 6 B 1952/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0217.6B1952.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVOFeu §13; LVOFeu §14
Erfolglose Beschwerde eines Brandoberinspektors, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn begehrt, ihn zum B IV-Lehrgang („Ausbildung gemäß VAP2.1-Feu“) anzumelden.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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