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6 B 1951/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-09, 6 B 1951/20
6 B 1951/20Verwaltungsgericht09.03.2021
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Eilantrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2021-03-09
Aktenzeichen: 6 B 1951/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0309.6B1951.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG §23 Abs. 4
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Eilantrag auf die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 5.000,00 Euro festgesetzt.
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