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12 B 198/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-03-25, 12 B 198/21
12 B 198/21Verwaltungsgericht25.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-25
Aktenzeichen: 12 B 198/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0325.12B198.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Instanzen auf jeweils 5.000 € festgesetzt.
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