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6 B 182/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-16, 6 B 182/21
6 B 182/21Verwaltungsgericht16.04.2021
Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreitfahren.
Entscheidungsdatum: 2021-04-16
Aktenzeichen: 6 B 182/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0416.6B182.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LVOPol §24
Erfolglose Beschwerde eines Kriminalhauptkommissars in einem Konkurrentenstreitfahren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfeststetzung für beide Instanzen jeweils auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.
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