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9 B 567/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-04-29, 9 B 567/21
9 B 567/21Verwaltungsgericht29.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-29
Aktenzeichen: 9 B 567/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0429.9B567.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf 143,25 Euro festgesetzt.
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