Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
12 B 477/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-05-05, 12 B 477/21
12 B 477/21Verwaltungsgericht05.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-05
Aktenzeichen: 12 B 477/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0505.12B477.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 15. Januar 2021 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 19. November 2020 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, den Antragsteller bis zu einer Entscheidung über seinen Widerspruch nach § 42a SGB VIII vorläufig in Obhut zu nehmen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.