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6 B 335/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-08, 6 B 335/21
6 B 335/21Verwaltungsgericht08.06.2021
Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberrechtsrätin, deren Eilantrag auf die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2021-06-08
Aktenzeichen: 6 B 335/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0608.6B335.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde einer Städtischen Oberrechtsrätin, deren Eilantrag auf die Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge jeweils auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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