Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
18 B 658/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-06-10, 18 B 658/20
18 B 658/20Verwaltungsgericht10.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-10
Aktenzeichen: 18 B 658/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0610.18B658.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Die Anhörungsrüge wird zurückgewiesen. Nachdem der Senat den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Frist für die Begründung des Antrages auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Januar 2020 im zugehörigen Hauptsacheverfahren 18 A 892/20 mit Beschluss vom heutigen Tage abgelehnt hat, hat die Anhörungsrüge im vorliegenden Verfahren keinen Erfolg.
Die Antragstellerin trägt gemäß § 154 Abs. 1 VwGO die Kosten des Verfahrens.
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 152a Abs. 4 Satz 3 VwGO).
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.