Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
13 A 349/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-13, 13 A 349/20
13 A 349/20Verwaltungsgericht13.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-13
Aktenzeichen: 13 A 349/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0713.13A349.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 22. November 2019 (berichtigt durch Beschluss vom 11. Dezember 2019) wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.