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13 B 802/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-21, 13 B 802/21
13 B 802/21Verwaltungsgericht21.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-21
Aktenzeichen: 13 B 802/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0721.13B802.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 24. März 2021 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 3856/20 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 28. September 2020 wiederhergestellt bzw. angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.500 Euro festgesetzt.
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