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4 E 673/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-07-28, 4 E 673/21
4 E 673/21Verwaltungsgericht28.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-28
Aktenzeichen: 4 E 673/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0728.4E673.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den seine Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz in der Kostenrechnung vom 15.6.2021 für das Beschwerdeverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 9.7.2021 – 4 E 440/21 – wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
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