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14 B 1192/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-08-20, 14 B 1192/21
14 B 1192/21Verwaltungsgericht20.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 14 B 1192/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0820.14B1192.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21. Juni 2021 wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert und wie folgt neu gefasst:
Die aufschiebende Wirkung der Klage 25 K 2404/21 VG Düsseldorf gegen den Haftungsbescheid der Antragsgegnerin vom 15. September 2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 8. März 2021 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.268,90 € festgesetzt.
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