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7 D 48/19.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-09-29, 7 D 48/19.NE
7 D 48/19.NEVerwaltungsgericht29.09.2021
Entscheidungsdatum: 2021-09-29
Aktenzeichen: 7 D 48/19.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:0929.7D48.19NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsgegnerin in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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