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13 B 856/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-29, 13 B 856/21
13 B 856/21Verwaltungsgericht29.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-29
Aktenzeichen: 13 B 856/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1029.13B856.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23. April 2021 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts für beide Rechtszüge auf jeweils 5.000 Euro festgesetzt.
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