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6 B 1461/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-16, 6 B 1461/21
6 B 1461/21Verwaltungsgericht16.12.2021
Erfolgloser Antrag einer Bewerberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 6 B 1461/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1216.6B1461.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GG Art. 33 Abs. 2; PVO-Pol § 15 Abs. 1 Nr. 1,; PVO-Pol § 3 Abs. 1 Nr. 2
Erfolgloser Antrag einer Bewerberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.
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