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6 A 857/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-25, 6 A 857/20
6 A 857/20Verwaltungsgericht25.01.2022
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers, der wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung nicht in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt worden ist.
Entscheidungsdatum: 2022-01-25
Aktenzeichen: 6 A 857/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0125.6A857.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers, der wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung nicht in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt worden ist.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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