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1 B 1756/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-27, 1 B 1756/21
1 B 1756/21Verwaltungsgericht27.01.2022
Einzelfall einer fristlosen Entlassung (§ 55 Abs. 5 SG) eines Soldaten auf Zeit, der über einen längeren Zeitraum an zumindest zwei Gruppenchats mit rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Inhalten teilgenommen hat und sich mit gefälschten Rezepten in mehreren Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente verschafft hat.
Entscheidungsdatum: 2022-01-27
Aktenzeichen: 1 B 1756/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0127.1B1756.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Normen: SG §55 Abs.5; SG §17 Abs.2; SG §8; StGB §263; StGB §267; EMRK Art.6 Abs.2
Einzelfall einer fristlosen Entlassung (§ 55 Abs. 5 SG) eines Soldaten auf Zeit, der über einen längeren Zeitraum an zumindest zwei Gruppenchats mit rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Inhalten teilgenommen hat und sich mit gefälschten Rezepten in mehreren Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente verschafft hat.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.513,61 Euro festgesetzt.
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