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7 D 103/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-10, 7 D 103/20.NE
7 D 103/20.NEVerwaltungsgericht10.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 7 D 103/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0210.7D103.20NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Antragsteller darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin i. H. v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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