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4 E 102/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-18, 4 E 102/22
4 E 102/22Verwaltungsgericht18.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-18
Aktenzeichen: 4 E 102/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0218.4E102.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihre Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 19.1.2022 ‒ 4 E 30/22 ‒ wird verworfen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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