Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
19 A 279/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-23, 19 A 279/21
19 A 279/21Verwaltungsgericht23.02.2022
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 30 StAG eines nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes nichtehelich geborenen Kindes eines deutschen Vaters kann wegfallen, wenn dem Kind das zum 20. August 2021 neugeschaffene Erklärungsrecht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG zusteht.
Entscheidungsdatum: 2022-02-23
Aktenzeichen: 19 A 279/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0223.19A279.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; StAG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; StAG § 5 Abs. 4; StAG § 30 Abs. 1; StAG § 30 Abs. 3
Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises nach § 30 StAG eines nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes nichtehelich geborenen Kindes eines deutschen Vaters kann wegfallen, wenn dem Kind das zum 20. August 2021 neugeschaffene Erklärungsrecht nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StAG zusteht.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.