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10 B 1826/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-28, 10 B 1826/21
10 B 1826/21Verwaltungsgericht28.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-28
Aktenzeichen: 10 B 1826/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0228.10B1826.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerinnen gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 16. April 2021 wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene selbst.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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