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4 E 103/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-18, 4 E 103/22
4 E 103/22Verwaltungsgericht18.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-18
Aktenzeichen: 4 E 103/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0318.4E103.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Erinnerung des Klägers gegen den Gerichtskostenansatz in der Kostenrechnung vom 24.2.2022 zum Kassenzeichen XXX über 66,00 Euro wird zurückgewiesen.
Das Erinnerungsverfahren ist gebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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