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7 B 1783/21.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-05, 7 B 1783/21.AK
7 B 1783/21.AKVerwaltungsgericht05.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-05
Aktenzeichen: 7 B 1783/21.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0505.7B1783.21AK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 7 D 367/21.AK gegen den Zurückstellungsbescheid vom 5.10.2021 in der Fassung des Ergänzungsbescheids vom 16.2.2022 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auf 36.482,25 Euro festgesetzt.
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