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13 E 109/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-11, 13 E 109/22
13 E 109/22Verwaltungsgericht11.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-11
Aktenzeichen: 13 E 109/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0511.13E109.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 19. Januar 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die weitere Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wird nicht zugelassen.
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