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7 A 800/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-05-12, 7 A 800/20
7 A 800/20Verwaltungsgericht12.05.2022
Entscheidungsdatum: 2022-05-12
Aktenzeichen: 7 A 800/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0512.7A800.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird geändert.
Die Beklagte wird unter Aufhebung des Ablehnungsbescheids vom 8.5.2018 verpflichtet, der Klägerin den am 11.12.2017 beantragten Vorbescheid für "Umbau und Erweiterung Geschäftshaus B. " zu erteilen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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