Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
33 A 3021/21.PVB•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-20, 33 A 3021/21.PVB
33 A 3021/21.PVBVerwaltungsgericht20.06.2022
Dem in einer Dienststelle nach § 60 Abs. 1 Satz 1 SBG gewählten Personalrat muss mindestens ein Mitglied angehören, das von wahlberechtigten (Zivil‑)Beschäftigten im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes gewählt worden ist.
Entscheidungsdatum: 2022-06-20
Aktenzeichen: 33 A 3021/21.PVB
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0620.33A3021.21PVB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 33. Senat (Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen)
Normen: SBG § 60; BPersVG § 13; BPersVG § 4
Dem in einer Dienststelle nach § 60 Abs. 1 Satz 1 SBG gewählten Personalrat muss mindestens ein Mitglied angehören, das von wahlberechtigten (Zivil‑)Beschäftigten im Sinne des Bundespersonalvertretungsgesetzes gewählt worden ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.