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12 A 1702/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-24, 12 A 1702/20
12 A 1702/20Verwaltungsgericht24.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-24
Aktenzeichen: 12 A 1702/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0624.12A1702.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Wertfestsetzung auf 67.159,40 € festgesetzt.
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