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7 B 304/22.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-06-28, 7 B 304/22.AK
7 B 304/22.AKVerwaltungsgericht28.06.2022
Entscheidungsdatum: 2022-06-28
Aktenzeichen: 7 B 304/22.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0628.7B304.22AK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die der Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Antragsgegners vom 28.12.2021 für die Errichtung und den Betrieb zweier Windenergieanlagen des Typs Enercon E-138 EP 3 in P. -S.-- (Gemarkung L. , Flur 00, Flurstücke 000 und 001) wird angeordnet.
Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers jeweils zur Hälfte sowie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Der Streitwert wird auf 15.000,- Euro festgesetzt.
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