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12 E 424/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-07-18, 12 E 424/22
12 E 424/22Verwaltungsgericht18.07.2022
Entscheidungsdatum: 2022-07-18
Aktenzeichen: 12 E 424/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0718.12E424.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Festsetzung des Gegenstandswertes wird geändert. Der Gegenstandswert für das Klageverfahren erster Instanz wird auf 6.228,40 € festgesetzt.
Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
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