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18 E 493/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-09-20, 18 E 493/22
18 E 493/22Verwaltungsgericht20.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-20
Aktenzeichen: 18 E 493/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0920.18E493.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 18. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt E. , C. , wird abgelehnt.
Der angegriffene Beschluss wird geändert.
Dem Kläger wird für das erstinstanzliche Klageverfahren 11 K 2943/21 Prozesskostenhilfe bewilligt und zur Wahrnehmung seiner Rechte Rechtsanwalt E. aus C. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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