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2 D 348/21.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-12, 2 D 348/21.NE
2 D 348/21.NEVerwaltungsgericht12.10.2022
Ablehnung eines Antrags nach § 102a Abs. 1 VwGO auf Gestattung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenz im Einzelfall
Entscheidungsdatum: 2022-10-12
Aktenzeichen: 2 D 348/21.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1012.2D348.21NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Ablehnung eines Antrags nach § 102a Abs. 1 VwGO auf Gestattung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung im Wege der Videokonferenz im Einzelfall
Der Antrag der Antragsteller und ihres Prozessbevollmächtigten auf Gestattung der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung am 22. November 2022 im Wege der Bild- und Tonübertragung wird abgelehnt.
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