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6 B 870/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-10-27, 6 B 870/22
6 B 870/22Verwaltungsgericht27.10.2022
Erfolglose Beschwerde eines Regierungsoberinspektors gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu seiner Wiedereingliederung trotz eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens zu verpflichten.
Entscheidungsdatum: 2022-10-27
Aktenzeichen: 6 B 870/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1027.6B870.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: AZVO § 2 Abs. 6
Erfolglose Beschwerde eines Regierungsoberinspektors gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu seiner Wiedereingliederung trotz eines laufenden Zurruhesetzungsverfahrens zu verpflichten.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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