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6 A 88/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-09, 6 A 88/21
6 A 88/21Verwaltungsgericht09.11.2022
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeikommissars, dessen Klage gegen seine Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit das Verwaltungsgericht abgewiesen hat.
Entscheidungsdatum: 2022-11-09
Aktenzeichen: 6 A 88/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1109.6A88.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW § 115 Abs. 1
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Polizeikommissars, dessen Klage gegen seine Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit das Verwaltungsgericht abgewiesen hat.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.
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