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13 E 184/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-11-11, 13 E 184/22
13 E 184/22Verwaltungsgericht11.11.2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-11
Aktenzeichen: 13 E 184/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1111.13E184.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster über die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung vom 18. Februar 2022 wird aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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