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12 A 2973/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-12-15, 12 A 2973/21
12 A 2973/21Verwaltungsgericht15.12.2022
Entscheidungsdatum: 2022-12-15
Aktenzeichen: 12 A 2973/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:1215.12A2973.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen die ihre Klage abweisende Entscheidung wird zugelassen.
Der gegen die stattgebende Entscheidung gerichtete Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens, soweit sie die Zulassung der Berufung beantragt hat.
Im Übrigen, soweit die Berufung zugelassen ist, bleibt die Kostenentscheidung der Schlussentscheidung vorbehalten.
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