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4 E 578/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-07, 4 E 578/22
4 E 578/22Verwaltungsgericht07.02.2023
Entscheidungsdatum: 2023-02-07
Aktenzeichen: 4 E 578/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0207.4E578.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen den ihre Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 7.4.2022 zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 26.7.2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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