Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
19 B 991/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-21, 19 B 991/22
19 B 991/22Verwaltungsgericht21.02.2023
War bei einer Prüfungsberatung über das Ergebnis einer mündlichen Nachprüfung zur Versetzung in die nächsthöhere Klasse einer weiterführenden Schule unberechtigterweise ein Dritter anwesend, entsteht aus diesem Verfahrensfehler ein Anspruch auf Wiederholung der Prüfungsleistung nur ausnahmsweise, wenn die Neubewertung etwa aufgrund des Zeitablaufs unmöglich geworden ist.
Entscheidungsdatum: 2023-02-21
Aktenzeichen: 19 B 991/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0221.19B991.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1; APO-S I § 23
War bei einer Prüfungsberatung über das Ergebnis einer mündlichen Nachprüfung zur Versetzung in die nächsthöhere Klasse einer weiterführenden Schule unberechtigterweise ein Dritter anwesend, entsteht aus diesem Verfahrensfehler ein Anspruch auf Wiederholung der Prüfungsleistung nur ausnahmsweise, wenn die Neubewertung etwa aufgrund des Zeitablaufs unmöglich geworden ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.