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6 B 1275/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2023-02-23, 6 B 1275/22
6 B 1275/22Verwaltungsgericht23.02.2023
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Neubewertung von Modulprüfung, hilfsweise Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs gerichtet ist.
Entscheidungsdatum: 2023-02-23
Aktenzeichen: 6 B 1275/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2023:0223.6B1275.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, dessen Antrag auf Neubewertung von Modulprüfung, hilfsweise Einräumung eines weiteren Wiederholungsversuchs gerichtet ist.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils 2.500 Euro festgesetzt.
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